Wohnungsbrand: Die Käsekrainer am Herd vergessen – Das kann teuer werden

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Vergessene Speisen am Herd oder im Backrohr sind die häufigste Ursache für Wohnungsbrände – wie aktuell die Berufsfeuerwehr Salzburg berichtet https://salzburg.orf.at/stories/3028417/ .

Wann leistet die Versicherung bei einem Wohnungsbrand?

Ein derartiger Wohnungsbrand kann aber auch gleich doppelt ins Auge gehen: Immer häufiger wenden Versicherungen bei derartigen Schäden ein, dass der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben soll – beispielsweise eine heiße Pfanne mit Öl auf dem Herd unbeaufsichtigt gelassen hat. In diesem Fall ist die Versicherung – vor allem bei älteren Versicherungsverträgen – nicht zur Leistung verpflichtet. Der Geschädigte bleibt also auf seinem Schaden sitzen!

Wer entscheidet?

Ob ein Schaden in einem bestimmten Fall der Wohnungsbrand tatsächlich grob fahrlässig herbei geführt wurde, lässt sich dann im schlimmsten Fall nur mehr gerichtlich klären.

Daher raten wir allen Kunden beim Abschluss von Haushalts- und Eigenheimversicherungen sicherzustellen, dass sich der Versicherer auch bei „Grober Fahrlässigkeit“ zur Schadenleistung verpflichtet. Dabei ist aber auch darauf zu achten, dass die entsprechenden Klauseln nicht wiederum Stolperfallen enthalten – beispielweise Leistung nur bis zu einem fixen Limit (geringer als die Versicherungssumme des Vertrages) oder beispielsweise nur Übernahme von 50% des Schadens.

Am besten kontaktiere dazu deinen unabhängigen Versicherungsmakler und lassen sich zum besten Versicherungsschutz beraten.

Was ist eigentlich grob fahrlässig?

Ob ein Verhalten des Versicherungsnehmers, dass zu einem grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfassten Schaden führt, grob fahrlässig ist kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Im Folgenden ein paar Beispiele, in denen eine „grobe Fahrlässigkeit“ festgestellt wurde:

  • Der Versicherungsnehmer lässt eine Pfanne mit Öl am eingeschalteten Herd in der Küche zurück und vergisst darauf. Daraus entsteht ein Küchenbrand mit starker Verrußung der gesamten Wohnung.
  • Versicherungsnehmerin schläft mit brennender Zigarette ein. Der entstehende Brand zerstört das Einfamilienhaus völlig.
  • Versicherungsnehmer nimmt eine Waschmaschine in Betrieb, verlässt das Haus und kontrolliert nach seiner Rückkehr die Maschine nicht. Während des Waschganges löste sich ein Schlauch und verursacht einen substanziellen Wasserschaden am Wohnungsinhalt und dem Gebäude.

 

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