Typenschein verloren? So bekommst du schnell ein Duplikat

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Inhaltsverzeichnis

Du hast deinen Typenschein bzw. dein Fahrzeug-Genehmigungsdokument verloren oder es wurde gestohlen? Keine Sorge: In vielen Fällen lässt sich relativ unkompliziert ein Duplikat ausstellen.

Deine erste Anlaufstelle ist grundsätzlich eine für deinen Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes zuständige Zulassungsstelle. Wie es danach weitergeht, hängt vor allem davon ab, ob die Daten deines Fahrzeugs vollständig in der Genehmigungsdatenbank vorhanden sind.

Auf einen Blick: Was brauchst du?

  • einen amtlichen Lichtbildausweis
  • bei Verlust: eine Erklärung über den Verlust
  • bei Diebstahl: die Diebstahlsanzeige der Polizei
  • eine Erklärung, dass du Eigentümerin bzw. Eigentümer des Fahrzeugs bist – oder eine Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
  • bei Leasingfahrzeugen: die Zustimmung der Leasinggesellschaft
  • wenn jemand anderes den Antrag für dich stellt: eine schriftliche Vollmacht

Typenschein oder Genehmigungsdatenbank – was ist der Unterschied?

Umgangssprachlich sprechen wir meistens einfach vom „Typenschein“. Genau genommen kann der Genehmigungsnachweis eines Fahrzeugs aber aus unterschiedlichen Dokumenten bestehen – zum Beispiel aus einem klassischen Typenschein, einer Einzelgenehmigung, einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder einem Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Seit dem 1. Juli 2007 wird bei vielen Fahrzeugen anstelle des klassischen österreichischen Typenscheins ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bzw. eine entsprechende EU-Übereinstimmungsbescheinigung verwendet. Ältere Typenscheine bleiben weiterhin gültig.

Wenn du dein Dokument verloren hast, musst du aber nicht unbedingt selbst herausfinden, welche Variante bei deinem Fahrzeug vorliegt. Die Zulassungsstelle kann prüfen, ob die erforderlichen Fahrzeugdaten vollständig in der Genehmigungsdatenbank vorhanden sind.

Typenschein verloren: So gehst du vor

Fall 1: Die Fahrzeugdaten sind vollständig in der Genehmigungsdatenbank vorhanden

Das ist in der Regel der einfachste Fall. Wende dich an eine für deinen Wohnbezirk bzw. Unternehmenssitz ermächtigte Zulassungsstelle.

  1. Lege die erforderlichen Unterlagen vor und erkläre den Verlust. Bei einem Diebstahl benötigst du die polizeiliche Diebstahlsanzeige.
  2. Die Zulassungsstelle prüft, ob die Fahrzeugdaten vollständig in der Genehmigungsdatenbank vorhanden sind.
  3. Ist alles vorhanden und die Duplikatausstellung unbedenklich, wird ein aktueller Datenauszug erstellt und mit einer neu ausgestellten Zulassungsbescheinigung Teil II zu einem neuen Fahrzeug-Genehmigungsdokument verbunden.

Tipp: Du musst den Antrag nicht zwingend persönlich stellen. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann dich auch eine andere Person vertreten.

Fall 2: Die Fahrzeugdaten sind nicht vollständig vorhanden

Bei älteren Fahrzeugen oder bestimmten Genehmigungsdokumenten kann es vorkommen, dass die notwendigen Daten nicht vollständig in der Genehmigungsdatenbank gespeichert sind.

In diesem Fall muss vom Aussteller des ursprünglichen Genehmigungsnachweises ein Duplikat angefordert werden. Bei einem klassischen Typenschein ist das beispielsweise häufig der Generalimporteur bzw. der Bevollmächtigte des Fahrzeugherstellers in Österreich.

Für ein Typenschein-Duplikat kann zusätzlich eine sogenannte Zustimmungserklärung der Behörde erforderlich sein. Sie wird umgangssprachlich auch als „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bezeichnet. Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz – in Wien beispielsweise das Verkehrsamt.

Das neu ausgestellte Dokument wird anschließend von der Zulassungsstelle mit einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II zum vollständigen Duplikat-Genehmigungsdokument verbunden.

Sonderfall: Einzelgenehmigung verloren

Auch eine Einzelgenehmigung kann Teil des Fahrzeug-Genehmigungsdokuments sein. Sind die entsprechenden Daten nicht vollständig in der Genehmigungsdatenbank vorhanden, ist grundsätzlich jene Stelle relevant, die das ursprüngliche Genehmigungsdokument ausgestellt hat. Das ist in der Regel die zuständige Landesprüfstelle bzw. Landesregierung.

Muss ich den Verlust bei der Polizei anzeigen?

Bei einem einfachen Verlust grundsätzlich nicht. In diesem Fall genügt in der Regel eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle.

Wurde das Fahrzeug-Genehmigungsdokument dagegen gestohlen, musst du den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland passiert ist.

Was kostet ein neues Fahrzeug-Genehmigungsdokument?

Für die eigentliche Duplikatausstellung durch die Zulassungsstelle fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Muss allerdings ein neuer Genehmigungsnachweis bei einer Behörde, einem Generalimporteur oder einer anderen Stelle beschafft werden, können dort zusätzliche Kosten entstehen.

Typenschein verloren? Wir helfen dir weiter

Du weißt nicht, welches Fahrzeug-Genehmigungsdokument du hattest oder was jetzt zu tun ist? Komm einfach mit deinem Zulassungsschein zu uns.

Wir schauen uns deinen Fall gemeinsam an und helfen dir beim nächsten Schritt. Kontaktiere unser Team – in unseren Beratungsbüros in Wien und St. Pölten sind wir gerne für dich da.

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