7 Infos zur Kennzeichen Hinterlegung

Inhaltsverzeichnis

1. Was versteht man unter einer „Kennzeichen Hinterlegung“?

Wenn du dein angemeldetes KFZ (Moped, Motorrad, Quads, PKW, LKW..) für einen bestimmten Zeitraum nicht benötigst oder nicht verwenden kannst – aufgrund von

  • Auslandsaufenthalten
  • finanziellen Engpässen
  • freiwillige Fahrpause
  • unfreiwillige Fahrpause (Unfall, Krankheit,..etc.)

oder weil du beispielsweise in der Wintersaison dein Motorrad nicht verwenden wirst, besteht die Möglichkeit das Kennzeichen bei einer beliebigen Zulassungsstelle zu hinterlegen/abzugeben.

2. Wo kann das Kennzeichen hinterlegt werden?

In jeder Zulassungsstelle, die für deinen Wohnbezirk zuständig ist. In Wien kannst du also zu jeder Zulassungsstelle gehen, in den anderen Bundesländern musst du dich vorher telefonisch oder im Internet schlau machen, welche Zulassungsstellen für dich in Frage kommen.

Unsere (VAV) Zulassungsstellen findest du in Ottakring, Floridsdorf & Favoriten.

3. Welche Unterlagen benötigst du?

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • Kennzeichen
  • Zulassungsschein

Falls du nicht selber die Hinterlegung durchführen kannst, hast du die Möglichkeit eine andere Person (zB ein Familienmitglied, Freunde oder einen Versicherungsvertreter) zu bevollmächtigen, die Hinterlegung in deinem Namen durchzuführen. Eine Vorlage für eine solche Vollmacht findest du hier:

Download: Vollmacht

4. Was kostet die Kennzeichen Hinterlegung?

Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an, sie ist also kostenlos.

5. Welche Kennzeichen dürfen nicht hinterlegt werden?

Befristete Kennzeichen

Diese erhält man nur, wenn man in Österreich keinen festen Wohnsitz hat, trotz allem aber mit einem Auto fahren möchte. Diese sind auf maximal 1 Jahr befristet.

Überstellungskennzeichen

Hier hat man die Möglichkeit zwischen drei vorgegebenen Zeiträumen für die Überstellung des Fahrzeuges zu wählen.

Probekennzeichen

Diese erhält man nur bei gewissen Autohäusern, Autohändlern sowie in ausgewählten Werkstätten.

6. Auf welche Fristen muss man achten?

Nach Hinterlegung der Kennzeichen ist eine Frist von einem Jahr einzuhalten, die man jedoch zum Stichtag, um eine weiteres Jahr verlängern kann. Die Hinterlegungsfrist findest du auf der Hinterlegungsbestätigung, die du von der Zulassung erhältst.

7. Wichtige Informationen über die Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung bei Hinterlegung der Kennzeichen:

  • Die Hinterlegungsbestätigung muss an deine Versicherung weitergeleitet werden. Das passiert aber nicht automatisch. Entweder du erledigst das selbst per Mail oder Brief – bei unseren Schättle Zulassungsstellen erledigen wir das gerne für dich!
  • Erst ab dem 47. Tag (inklusive Hinterlegungs- und Ausfolgungstag) der Hinterlegung besteht Anspruch auf Rückvergütung der motorbezogenen Versicherungssteuer.
  • Für die Erstattung der Haftplichtprämie gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Regelungen. Manche erstatten die Prämien auch gar nicht zurück. Bitte erkundige dich bei deiner Versicherung, ob und ab welchem Zeitraum du deine Prämie erstattet bekommst. Wenn du dazu Fragen hast beraten wir dich gerne.
  • Die Kaskoversicherung kann für den Zeitraum der Hinterlegung auf ein sogenanntes „Garagenrisiko“ reduziert werden. Das heißt die meisten Schadensfälle die sich am Abstellplatz ereignen sind weiter versichert. Bei den meisten Versicherungen reduziert sich die Prämie dafür ab dem 31. Tag der Hinterlegung um 66,6% bei Vollkasko und 33,3% bei Teilkasko.

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