Typenschein verloren? Das ist zu tun!

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Du hast Deinen Typenschein verloren? Oftmals auch als Genehmigungsdokument bekannt, stellt dies eigentlich kein Problem dar. Das kommt öfter vor als Du denkst. Meist sucht man dieses Dokument erst, wenn man sein Fahrzeug verkaufen will oder eine größere Änderung bei der KFZ-Zulassung macht. Wir erklären Dir in aller Kürze, was jetzt zu tun ist.

Genehmigungsdokument (Typenschein) – Was ist das?

Das Genehmigungsdokument enthält den Nachweis, dass Dein Fahrzeug für den Verkehr zugelassen werden kann. Darüber hinaus wird das Genehmigungsdokument als Eigentumsnachweis benutzt, da ohne dieses keine KFZ An- oder Abmeldung möglich ist.

Für alle älteren Modelle ist das Genehmigungsdokument tatsächlich noch der Typenschein. Das ist ein Buch/Heft, dass die Daten Deines Fahrzeugs enthält.

Für Autos, Motorräder und die meisten anderen Kraftfahrzeuge, die ab 1. Juli 2007 erstmalig zugelassen wurden, gibt es einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank in der Form eines A4-Blatts (daher auch oft Datenblatt genannt). Dieses Dokument erfüllt den gleichen Zweck wie der alte Typenschein.

Das Genehmigungsdokument für Dein Fahrzeug benötigst Du nicht im Alltag, hier reicht der Zulassungsschein (Im Papier- oder Scheckkartenformat). Dein Genehmigungsdokument benötigst Du vor allem für behördliche Angelegenheiten oder Änderungen der Zulassung. Darüber hinaus dient es als Eigentumsnachweis. Daher soll es sicher und getrennt vom Fahrzeug aufbewahrt werden. Oft wird es aber so “sicher” aufbewahrt, dass es bei Bedarf nicht mehr auffindbar ist.

Neuer Auszug aus der Genehmigungsdatenbank– So geht’s:

In einer Zulassungsstelle, die für deine Wohnadresse zuständig ist, kannst Du Dir ein Duplikat Deines Genehmigungsdokuments erstellen lassen. Dazu benötigst Du eine behördliche Verlustanzeige. Wenn Du in Wien wohnst kannst Du danach einfach in eine unserer Schättle Zulassungsstellen vorbeischauen, wir helfen Dir gerne!

Bitte nimm folgendes zu Deinem Besuch in unserer Zulassungsstelle mit:

  1. Zulassungsschein Deines Fahrzeugs
  2. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit dem Ersatz beauftragst)
  3. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
  4. Bei Diebstahl: zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei

Achtung: Einen Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank können wir nur für KFZ mit einem Erstzulassungsdatum ab 1. Juli 2007 erstellen. Alle Fahrzeuge mit Typenschein oder Einzelgenehmigung sind davon nicht umfasst.

“Echten” Typenschein verloren – So kommst Du zu einem Duplikat:

Wenn es sich um ein Fahrzeug mit Typenschein handelt wird es kompliziert. Hier brauchst Du ein Duplikat vom Generalimporteur Deines Fahrzeugs. Um das zu erhalten musst Du aber vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Damit bestätigt die Behörde, dass für Dein Fahrzeug eine Neuausstellung des Typenscheins in Ordnung geht. In Wien macht das das Verkehrsamt.

Tipp: Um Dir bei der Beschaffung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung unnötige Wege zu ersparen, raten wir Dir, vorab die zuständige Behörde anzurufen und nach den notwendigen Unterlagen zu fragen.

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kannst Du Dich an den Generalimporteur Deines Fahrzeugs wenden. Die Erstellung eines Duplikats ist kostenpflichtig (Die genauen Kosten sind unterschiedlich und musst Du jeweils erfragen). Hier findest Du eine Liste der Generalimporteure

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/fahrzeuge/typengenehmigung/fahrzeugimport.html

Noch ein Sonderfall: Einzelgenehmigungsdokument

Wir wären nicht in Österreich, wenn es nicht noch einen weiteren Sonderfall geben würde: Die Einzelgenehmigung. Speziell gebaute Fahrzeuge, Sonderanfertigungen und andere Fahrzeuge, für die keine EU-Betriebserlaubnis erlangt werden kann, bekommen keinen Typenschein und keinen Genehmigungsauszug, sondern eine Einzelbetriebsgenehmigung. Diese erhälst Du bei der Fahrzeug-Prüfstelle des jeweiligen Bundeslandes. Sollte dieses Dokument verschwinden, musst Du dich zur Wiederbeschaffung auch an dieses Amt wenden. In Wien ist dafür die MA 46 zuständig.

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