Typenschein verloren? Das ist zu tun!

Felix Buschina,

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Inhaltsverzeichnis

Du hast Deinen Typenschein verloren oder findest Dein Fahrzeug-Genehmigungsdokument nicht mehr? Keine Sorge: Das kommt öfter vor, als man denkt.

Wichtig ist zuerst die Unterscheidung: Viele sagen umgangssprachlich „Typenschein“, obwohl damit eigentlich das Fahrzeug-Genehmigungsdokument gemeint ist.

Seit 1. Juli 2007 erhält man beim Neuwagenkauf in Österreich in der Regel keinen klassischen Typenschein mehr, sondern einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Genehmigungsdokument – Was ist das?

Das Fahrzeug-Genehmigungsdokument ist der Nachweis, dass Dein Fahrzeug für den Verkehr zugelassen werden kann. Amtlich gesehen besteht das Fahrzeug-Genehmigungsdokument aus dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug und der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Klassischer Typenschein

Für ältere Fahrzeuge ist das Genehmigungsdokument oft tatsächlich noch der klassische Typenschein.

Auszug aus der Genehmigungsdatenbank

Für Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2007 erstmals zugelassen wurden, gibt es meistens einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Muss man das Genehmigungsdokument im Auto mitführen?

Im Alltag musst Du das Genehmigungsdokument nicht im Auto mitführen. Dafür reicht der Zulassungsschein. Dein Genehmigungsdokument solltest Du sicher und getrennt vom Fahrzeug aufbewahren.

Neuer Auszug aus der Genehmigungsdatenbank – So geht’s

Wenn Dein Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank erfasst ist, kannst Du in einer zuständigen Zulassungsstelle ein Duplikat Deines Fahrzeug-Genehmigungsdokuments beantragen.

Was gilt bei Verlust oder Diebstahl?

Bei Verlust musst Du den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle glaubhaft machen. Bei Diebstahl brauchst Du zusätzlich eine Diebstahlsanzeige der Polizei.

Gut zu wissen: Du musst nicht zwingend persönlich kommen. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine andere Person das Dokument beantragen.

Diese Unterlagen solltest Du mitbringen

  • Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein (bei Unternehmen)
  • Diebstahlsanzeige (bei Diebstahl)
  • Schriftliche Vollmacht (wenn eine andere Person kommt)
  • Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
  • Zustimmung der Leasinggesellschaft bei Leasingfahrzeugen

Achtung: Ein neuer Ausdruck kann nur erstellt werden, wenn die Fahrzeugdaten in der Genehmigungsdatenbank vollständig vorhanden sind.

„Echten“ Typenschein verloren – So kommst Du zu einem Duplikat

Wenn Dein Fahrzeug noch einen klassischen Typenschein hatte, brauchst Du in der Regel ein Typenschein-Duplikat des Generalimporteurs.

Zustimmungserklärung der Behörde

Vorher benötigst Du eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde (auch Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt).

Tipp: Ruf vorab bei der zuständigen Behörde an und frage nach den erforderlichen Unterlagen.

Duplikat beim Generalimporteur beantragen

Mit der Zustimmungserklärung kannst Du anschließend beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins beantragen.

Noch ein Sonderfall: Einzelgenehmigungsdokument

Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung verfügen häufig weder über einen klassischen Typenschein noch über einen Datenauszug. Geht dieses Dokument verloren, muss häufig die zuständige Landesprüfstelle oder Landesregierung eingebunden werden.

Du bist unsicher, welches Dokument Dein Fahrzeug hatte? Komm einfach mit Deinem Zulassungsschein zu uns. Wir prüfen gemeinsam, welcher Weg für Dich der richtige ist.

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