Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?

Inhaltsverzeichnis

Was muss ich tun wenn ich einen Unfall verursache?

  • Fahrzeug wenn möglich anhalten
  • Unfallstelle sichern
  • Verletzte versorgen

Wichtig: Bei verletzten Personen musst Du immer die Polizei rufen!

Tipp: Bei einem reinem Blechschaden brauchst Du nicht unbedingt die Polizei. Rufst du sie, zahlst Du 36 Euro “Blaulichtsteuer”. Sprich Dich mit deinen Unfallgegnern ab. Dokumentiere, dass niemand verletzt ist, wenn ihr keine Polizei ruft.

  • Daten mit Unfallgegner:in austauschen – Europäischer Unfallbericht
  • Unfall umgehend der Versicherung melden

Tipp: Mach Fotos von der Unfallstelle Das ist zwar nicht unbedingt notwendig, da in fast allen Fällen ein Sachverständig:er die beschädigten Autos vor der Reparatur besichtigt, zur Beweissicherung aber durchaus empfehlenswert.

Europäischer Unfallbericht

Das ist das Standardformular für die Aufnahme von Daten bei einem Verkehrsunfall. Der Vorteil dieses Musters ist, dass Du keine wichtigen Angaben vergessen kannst. Auch ist direkt ein Durchschlagsblatt als Kopie für Deine Unfallgegner:in dabei.

Tipp: Behalte dir wenn möglich das Original des Unfallberichtes. Das lässt sich für die Weiterleitung an die Versicherung besser scannen/fotografieren.

Wichtig sind Name, Adresse und Kennzeichen der Beteiligten! Wenn möglich gib bitte deine Versicherungsdaten an, auch von Deinem Unfallgegner. Ebenso ist es von Vorteil den Unfall möglichst genau zu dokumentieren. Dazu gibt es unten am Unfallbericht auch ein kleines Skizzenfeld.

Tipp: Ein Muster für Unfallberichte (und einen Kugelschreiber fürs Handschuhfach ;-)) bekommst Du kostenlos in unseren Filialen.

Was mache ich, wenn ich einen Parkschaden verursacht habe?

  • Fahrzeug wenn möglich anhalten
  • Daten mit Unfallgegner:in austauschen
  • Unfall umgehend der Versicherung melden

Tipp: Wenn die Besitzer:in des beschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort ist, ist es empfehlenswert, den Parkschaden bei der nächsten Polizeiinspektion zu melden! Wer nur einen Zettel in die Windschutzscheibe steckt, riskiert, dass dieser verloren geht und man eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhält.

Wie melde ich einen Unfall bei der Versicherung?

  • Ein Unfall kann telefonisch oder per Mail gemeldet werden.
  • Die Meldung per Mail hat natürlich den Vorteil dass man Fotos bzw. den Unfallbericht anhängen kann.

Was ist bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug zu beachten?

In so einem Fall ist das Kennzeichen des ausländischen KFZ die wichtigste Information die der Makler bzw. die Versicherung benötigt.

Sehr viele ausländische Versicherer haben eine Kooperation mit einem österreichischen Versicherungsunternehmen – dies macht die Schadenabwicklung einfacher und die Schäden können schneller behoben werden.

Wir helfen dir gerne bei der Abwicklung!

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland?

  • Fahrzeug wenn möglich anhalten
  • Daten mit Unfallgegner:in austauschen
  • Unfall umgehend der Versicherung melden

Bei Unfällen im Ausland musst du unbedingt die örtliche Polizei anrufen damit diese den Unfall schriftlich dokumentiert!

Eine Kopie des Polizeiprotokolls unbedingt aushändigen lassen und dem Makler bzw. dem Versicherer bei der Schadenmeldung weiterleiten!

Fahrerflucht – was ist das?

Fahrerflucht liegt vor, wenn jemand den Ort eines Verkehrsunfalles verlässt, ohne erste Hilfe zu leisten und die Sachverhaltsfeststellung abzuwarten. Auch wenn keine Personen verletzt sind und nur Blechschaden vorliegt, müssen die Daten zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden.

Grundsätzlich ist Fahrerflucht ein Verwaltungsvergehen und kann mit bis zu 2.180 Euro Geldstrafe geahndet werden. Wenn bei einer Fahrerflucht auch die Hilfe für verletzte Personen unterlassen wurde, ist aber auch eine mehrjährige Gefängnisstrafe möglich!

Wichtig: Auch wenn niemand verletzt wurde, immer Daten mit den Unfallgegnern austauschen und diese Unterlagen zum Beweis aufbewahren.

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