Parkpickerl in ganz Wien ab 1. März

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Schon seit einigen Wochen kann das neue Parkpickerl beantragt werden. Laut Stadt Wien fehlen aber immer viele Anträge.  Jetzt heißt es handeln!

Ab 1. März gelten folgende Regelungen:

  • Ohne Parkpickerl darf in den flächendeckenden Kurzparkzonen in ganz Wien zwischen 9 und 22 Uhr für maximal zwei Stunden geparkt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge muss die in der Parkometerabgabeverordnung festgelegte Gebühr entrichtet werden.
  • Das Parkpickerl für Anrainer wird für maximal 24 Monate ausgestellt.
  • Das Parkpickerl für den eigenen Wohnbezirk kostet nun 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat.
  • Dazu kommt eine einmalige Verwaltungsabgabe zwischen 39,30 (bei Beantragung online mit Handy-Signatur) und 50 Euro (bei Beantragung persönlich vor Ort).

Tipp: Du hast noch keine Handy-Signatur? Als zertifizierter Registration-Officer können wir diese in unseren Filialen sofort freischalten. Komm einfach vorbei!

Bestehende Parkpickerl behalten ihre Gültigkeit. Nach Ende der aktuellen Gültigkeit werden sie auf die neue Regelung umgestellt.

Achtung: In ausgewiesenen Geschäftsstraßen darf auch im eigenen Wohnbezirk nur 1,5 Stunden geparkt werden. Den Parkbeginn musst Du dokumentieren.

Tipp: Komm bei uns vorbei und hole Dir Deine Schättle-Parkscheibe!

Voraussetzungen für ein Parkpickerl:

  • Die KFZ-Zulassung muss auf die Antragssteller:in und auf deren Hauptwohnsitz lauten. (Ausnahme: Leasingfahrzeuge oder privat genutzte Firmenwagen).
  • Die Antragssteller:in muss das Fahrzeug selber lenken können, das heißt es muss ein Führerschein vorhanden sein.
  • Das Fahrzeug muss mehrspurig sein und darf ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Tipp: KFZ-Zulassung muss noch geändert werden? Komm einfach bei unseren Zulassungsstellen vorbei! Hier findest Du alle notwendigen Unterlagen zur KFZ-Anmeldung

 

Weitere Infos direkt bei der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html 

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