Schon seit einigen Wochen kann das neue Parkpickerl beantragt werden. Laut Stadt Wien fehlen aber immer viele Anträge. Jetzt heißt es handeln!
Ab 1. März gelten folgende Regelungen:
- Ohne Parkpickerl darf in den flächendeckenden Kurzparkzonen in ganz Wien zwischen 9 und 22 Uhr für maximal zwei Stunden geparkt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge muss die in der Parkometerabgabeverordnung festgelegte Gebühr entrichtet werden.
- Das Parkpickerl für Anrainer wird für maximal 24 Monate ausgestellt.
- Das Parkpickerl für den eigenen Wohnbezirk kostet nun 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat.
- Dazu kommt eine einmalige Verwaltungsabgabe zwischen 39,30 (bei Beantragung online mit Handy-Signatur) und 50 Euro (bei Beantragung persönlich vor Ort).
Tipp: Du hast noch keine Handy-Signatur? Als zertifizierter Registration-Officer können wir diese in unseren Filialen sofort freischalten. Komm einfach vorbei!
Bestehende Parkpickerl behalten ihre Gültigkeit. Nach Ende der aktuellen Gültigkeit werden sie auf die neue Regelung umgestellt.
Achtung: In ausgewiesenen Geschäftsstraßen darf auch im eigenen Wohnbezirk nur 1,5 Stunden geparkt werden. Den Parkbeginn musst Du dokumentieren.
Tipp: Komm bei uns vorbei und hole Dir Deine Schättle-Parkscheibe!
Voraussetzungen für ein Parkpickerl:
- Die KFZ-Zulassung muss auf die Antragssteller:in und auf deren Hauptwohnsitz lauten. (Ausnahme: Leasingfahrzeuge oder privat genutzte Firmenwagen).
- Die Antragssteller:in muss das Fahrzeug selber lenken können, das heißt es muss ein Führerschein vorhanden sein.
- Das Fahrzeug muss mehrspurig sein und darf ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Tipp: KFZ-Zulassung muss noch geändert werden? Komm einfach bei unseren Zulassungsstellen vorbei! Hier findest Du alle notwendigen Unterlagen zur KFZ-Anmeldung
Weitere Infos direkt bei der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html