KFZ Wunschkennzeichen – 10 wichtige Infos

Inhaltsverzeichnis

16Was ist ein Wunschkennzeichen?

Ein Wunschkennzeichen ist eine vom Fahrzeughalter personalisierte Kennzeichentafel. Auch hier besteht das Kennzeichen aus:

  • ganz links steht die Abkürzung der Zulassungsbehörde, sprich ein Buchstabe bei Landeshauptstädten und zwei Buchstaben bei allen anderen Zulassungsbehörden
  • danach folgt das Landeswappen
  • und erst dann folgen die gewünschte Buchstaben– bzw. Ziffernkombination.
    • 2-6 Zeichen
    • muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden

Wo kann ich mein Wunschkennzeichen beantragen?

Der erste Schritt, um sich sein Wunschkennzeichen zu reservieren bzw. zu beantragen, ist der Weg zur Zulassungsbehörde Deines Hauptwohnsitzes.

Zulassungsbehörde ist:

  • Landespolizeidirektion (in Wien: Das Verkehrsamt) wenn Du in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt Bregenz, St. Pölten oder Eisenstadt wohnst bzw.
  • Die Bezirkshauptmannschaft (oder Magistrat) in allen anderen Bezirken oder Statuarstädten

Wie bekomme ich mein Wunschkennzeichen?

Dazu benötigst Du eine Meldebestätigung (Meldezettel). Bei Wunschkennzeichen für Firmen, benötigt die Behörde einen Firmenbuchauszug. Auf Grund Deines Antrages stellt die Behörde eine Bewilligung bzw. die Bestätigung für die Reservierung der Kennzeichen aus.

Mit dieser Bestätigung kann Dir eine für Deinen Wohnbezirk zuständige Zulassungsstelle das gewünschte Kennzeichen bestellen. Nach ungefähr 5 Werktagen kannst Du das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abholen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Wunschkennzeichen?

  • EUR 200,- für die Bewilligung
  • EUR 14,30 für Antragskosten
  • EUR 14,- für Verwaltungskosten

Insgesamt fallen somit EUR 228,30 an zusätzlichen Kosten für ein Wunschkennzeichen an.

Welche Fristen muss ich bei einem Wunschkennzeichen beachten?

Ein Wunschkennzeichen kann max. 5 Jahre reserviert bleiben oder sofort zugewiesen werden. Nach 15 Jahren erlischt die Gültigkeit des gewählten Kennzeichens, sofern man nicht eine Verlängerung (6 Monate vor Ablauf) beantragt hat. Wer die Frist nicht eingehalten hat oder kein anderes Wunschkennzeichen beantragt hat, muss auf ein Standardkennzeichen umsteigen. In diesem Falle, müssen nur die üblichen Gebühren für die Kennzeichen beglichen werden.

Somit hast Du nach 15 Jahren drei Optionen:

  • Wunschkennzeichens auf weitere 15 Jahre verlängern
  • Ein anderes Wunschkennzeichen beantragen
  • Auf Standardkennzeichen umsteigen

Wo kann ich die Verlängerung des Wunschkennzeichens beantragen?

Für die Verlängerung der Wunschkennzeichen sind die Zulassungsstellen im Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes verantwortlich.

Wie viel kostet die Verlängerung des Wunschkennzeichens?

Eine Verlängerung des Wunschkennzeichens beträgt EUR 200,- für den Verkehrssicherheitsfonds und EUR 14,- Verwaltungskosten.

Welche Regelungen gibt es noch zu Wunschkennzeichen?

Das Führen eines Wunschkennzeichens ist ein persönliches Recht, Dein Wunschkennzeichen kann daher auf keine andere Person übertragen werden. Außerdem kannst Du dein Wunschkennzeichen nicht behalten, wenn du in ein anderes Bundesland umziehst. In diesem Fall musst Du Dein Wunschkennzeichen völlig neu beantragen!

Umlaute können am Wunschkennzeichen nicht verwendet werden. Seit 2015 sind Wunschkennzeichen mit “lächerlicher oder anstößiger Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination” nicht mehr erlaubt.

Davon umfasst sind auch rechtsradikale Zahlen- und Buchstabenkombinationen.

Wie viele Fahrzeuge darf ich auf das Wunschkennzeichen zulassen?

Auch bei einem Wunschkennzeichen dürfen bis zu drei Fahrzeuge zugelassen werden, wenn:

  • die Fahrzeuge in dieselbe Kategorie fallen (z.B Kraftrad, Personenkraftwagen etc.)
  • die Wunschkennzeichentafeln auf allen Fahrzeugen verwendet werden können. (da es ein- und zweizeilige Kennzeichen gibt)

Wichtig: Das Wunsch-Wechselkennzeichen darf nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden. Die weiteren Fahrzeuge müssen währenddessen in einer Garage oder auf privatem Grund abgestellt sein.

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